Schießübungsnachweis S-H

Der neue Schießübungsnachweis kann auf unserem Schießstand in Alt Bennebek abgelegt werden.

 

Schießübungsnachweispaket

Weil es in der Vergangenheit immer wieder Probleme durch die Verwendung großkalibriger Geschosse auf unserem laufenden Keiler gab, haben wir uns folgende Lösung überlegt: Wir stellen ab dem 23.08.24 eine Büchse im Kaliber .223, die mit einem Schalldämpfer und Drückjagd-Zielfernrohr ausgestattet ist. Inkl. fünf Schuss Munition kostet der Durchgang für den Schießnachweis für LJV-Mitglieder 15,- Euro und für nicht-LJV-Mitglieder 20,- Euro. Eine Wiederholung zu Übungszwecken inkl. 5 Schuss Munition kostet 5,- Euro. Weiterer Vorteil für euch: Ihr spart eure teure Jagdmunition.

 

Der Schießnachweis kann während der regulären Übungstermine am Donnerstag (siehe Schießtermine) erbracht werden. Es ist keine vorherige Anmeldung erforderlich. Bitte vor Ort in der Anmeldung melden.

 

Ein zusätzlicher Termin für den Schießnachweis ist am Samstag, 28.09.2024 von 9 bis 14 Uhr (Meldeschluss 13 Uhr!). Ihr könnt ohne vorherige Anmeldung vorbeikommen.

 

 

Die Bedingungen zur Erlangung des Schießübungsnachweises sind in §2 der Landesverordnung über die Erlangung des Schießübungsnachweises vom 15. Juli 2024 geregelt:

 

§ 2 Inhalt des Schießübungsnachweises (1) Die Durchführung des Schießübungsnachweises muss mit Büchsenpatronen in einem auf Schalenwild gemäß § 19 Absatz 1 Nummer 2 a des Bundesjagdgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849), zuletzt geändert durch Artikel 291 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1362), zugelassenen Kaliber erfolgen. (2) Der Schießübungsnachweis gilt als erbracht, wenn die Jägerin oder der Jäger zum Zeitpunkt der Gesellschaftsjagd nachweisen kann, dass er oder sie auf einer für das jagdliche Schießen zugelassenen Schießstätte innerhalb der letzten zwölf Monate mindestens fünf Schüsse auf die unter Nummer 5, 6, 7 oder 8 aufgeführten flüchtigen Überläuferscheiben im Anhang der vom Deutschen Jagdverband e.V. herausgegebenen Schießstandordnung und Schießvorschrift abgegeben hat. Die Scheibe muss sich bei der Schussabgabe in Bewegung befinden. (3) Der Schießübungsnachweis gilt ebenfalls als erbracht, wenn die Leistungen nach Absatz 2 entsprechend in einem Schießkino auf bewegte Ziele erfüllt wurden. Die Erbringung des Schießübungsnachweises in Schießsimulatoren ist unzulässig.

 

Hier ergänzend ein Informationstext vom Vorsitzenden der KJS Schleswig, Dr. Heinz Rohling:

 

Schießübungsnachweis – wozu und wie erlange ich diesen Nachweis als Mitglied der Kreisjägerschaft Schleswig e.V.

Dr. Heinz Roling (1. Vors. der Kreisjägerschaft Schleswig e.V.) Eckhardt Schlüter (Vors. Schießstand Alt Bennebek e.V.)

Die Novellierung des Landesjagdgesetzes(Schleswig Holstein) vom 9.Januar 2024 weist im § 29 (9) auf den Schießübungsnachweis hin.

„(9) Bei einer Gesellschaftsjagd auf Schalenwild dürfen nur Schützinnen oder Schützen teilnehmen, die einen Schießübungsnachweis, der nicht älter als ein Jahr ist, mit sich führen. Die Jagdleiterin oder der Jagdleiter haben dafür Sorge zu tragen, dass nur Schützinnen und Schützen an der Gesellschaftsjagd teilnehmen, die einen derartigen Schießübungs-nachweis mit sich führen. Die Schützinnen und Schützen haben den Schießübungsnachweis auf Verlangen der Jagdleiterin oder dem Jagdleiter vorzuzeigen. Die oberste Jagdbehörde wird ermächtigt, Form und Inhalt des Schießnachweißes sowie die Anerkennung von Schießnachweisen durch Verordnung zu regeln.“

Dieser Ermächtigung ist die oberste Jagdbehörde nachgekommen und am 15.7.2024 wurde die Landesverordnung über die Erlangung des Schießübungsnachweises verkündet und am 1.8.2024 im GVOB SH veröffentlicht.

Definition Gesellschaftsjagd: „Mehr als drei Schützinnen oder Schützen wirken räumlich und zeitlich zusammen.“

Das Zusammenwirken der Personen wird erst durch den Einsatz von Hunden und / oder Treibern oder auch Erntemaschinen verwirklicht. Mit dieser Abgrenzung ist klargestellt, dass der gemeinschaftliche Ansitz keine Gesellschaftsjagd im Sinne des Landesjagdgesetzes ist

Wie erlange ich einen Schießübungsnachweis?

1.

Durch die vollständige Teilnahme an einer Kreis-, Landes- oder Bundesmeisterschaft im jagdlichen Schießen gemäß der Schießstandordnung und Schießvorschrift des Deutschen Jagd-verbandes e.V (DJV) in der jeweils gültigen Fassung.

Hinweis: Die Teilnahme am B-Pokal Schießen der Kreisjägerschaft Schleswig berechtigt nicht den Erhalt des Schießübungsnachweises, da die entsprechenden Vorgaben des DJV nicht erfüllt werden. Das A

-Pokalschießen erfüllt die Vorgaben des DJV im jagdlichen Schießen. Die vollständige Teilnahme führt dazu, dass der Teilnehmer den Schießübungsnachweis erhalten kann, obwohl er auf den „laufenden Keiler“ nicht mit einem auf Schalenwild zugelassenen Kaliber geschossen hat.

2.

Von den Schießstätten im Gebiet der Kreisjägerschaft Schleswig erfüllt der Schießstand Alt Bennebek die Anforderungen (laufender Keiler, Schießstandordnung und Schießvorschrift). Die Verwendung großkalibriger Waffen ggf. ohne Schalldämpfer und Teilmantelgeschossen führt in den Schießstätten, so auch in Alt Bennebek, zu einer enormen Belastung der Technik und Umwelt.

Der Schießstand Alt Bennebek wird für die Jägerschaft ein Schießübungsnachweispaket anbieten. Es wird eine Büchse Kal. 223 mit stark belastbarem Schalldämpfer und sehr guter Optik (Drückjagd) zur Verfügung gestellt. Die Waffe ist eingeschossen und die Munition (5 Schuss) wird bei der Anmeldung ausgegeben. Die Schießaufsicht testiert mit dem Stempel der Schießstätte, Datum und Unterschrift die Teilnahme und falls gewünscht das erzielte Ergebnis in dem vom MLLEV gestalteten Nachweisheft. Das Schießübungsnachweispaket kostet für Mitglieder im LJV pro Meldung 15 €. Nichtmitglieder zahlen 20 €. Wird ein Wiederholungsdurchgang gewünscht, dann wird dieser einschl. Munition für 5 € angeboten. Bei Meldung ist ein gültiger Jagdschein vorzulegen.

Der Schießstand Alt Bennebek bietet dieses Paket ab dem 23.8.2024 jeweils Donnerstag während der Zeit des Übungsschießens an. Einen Sondertermin zur Erlangung des Schießübungsnachweises - gibt es am Samstag den 28.9.2024, 9:00 Uhr – bis 14:00 Uhr (13:00 Meldeschluss).

Weitere Hinweise gibt es auf der Internetseite: www.schiessstand-bennebek.de.

3.

Der Schießübungsnachweis gilt ebenfalls als erbracht, wenn die Leistungen entsprechend in einem Schießkino auf bewegte Ziele erfüllt wurden.

Schleswig, den 9.8.2024